Entsendegesetz Frankreich
Das französische Arbeitsrecht (Loi Macron) sieht für die vorübergehende Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich eine Reihe von Formalitäten vor. Diese Vorschriften betreffen
- Dienstleistungen im Rahmen eines Handels-, Dienstleistungs- oder Werksvertrages mit einem in Kunden in Frankreich (Modell 1 – SIPSI)
- Dienstleistungen innerhalb desselben Unternehmens oder Unternehmensgruppe (Modell 2 – SIPSI)
- Entsendung von Mitarbeitern einer nicht französischen Zeitarbeitsfirma (Modell 3 – SIPSI)
- Seit Juli 2016 müssen auch für nach Frankreich entsandte Mitarbeiter von Transportfirmen Entsendeformalitäten erfüllt werden
Seit Oktober 2016 müssen die Entsendemitteilungen online über die Plattform SIPSI erfolgen.
Neben den Entsendeformalitäten muss ein Nachweis über einen für Frankreich bestellten offiziellen Vertreter erbracht werden.