Entsendegesetz Frankreich

Das französische Arbeitsrecht (Loi Macron) sieht für die vorübergehende Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich eine Reihe von Formalitäten vor. Diese Vorschriften betreffen

Seit Oktober 2016 müssen die Entsendemitteilungen online über die Plattform SIPSI erfolgen.

Neben den Entsendeformalitäten muss ein Nachweis über einen für Frankreich bestellten offiziellen Vertreter erbracht werden.